Peterhof
Bereits zu Lebzeiten Peters I. entstanden längs dem malerischen Südufer des Finnischen Meerbusens eine Reihe von
Vorortresidenzen, darunter Strelna sowie Peterhof und Oranienbaum. Etwa zur gleichen Zeit wurde im Süden von Sankt Petersburg
die bescheidene Vorortresidenz der Katharina I. in Zarskoe Selo errichtet. Ihre Tochter Jelisaweta Petrowna ließ das Gebäude
in einen grandiosen Schlosskomplex verwandeln. Später, in der Epoche Katharinas II., sind die Ensembles Pawlowsk und Gatschina
entstanden. Im Laufe nur eines Jahrhunderts hat sich in den Vororten von Sankt Petersburg eine unikale Reihe von kaiserlichen
Schloss- und Parkensembles herausgebildet. Nach der Revolution wurden die Residenzen nationalisiert und in Museen umgewandelt.
Peterhof ist als Vorortresidenz im Jahre 1705 angelegt worden, als kleines Haus, in dem Peter I. auf dem Wege
aus Kronstadt nach Sankt Petersburg Aufenthalt nahm. Im Jahre 1714 beschloss Peter I., Peterhof in eine Paraderesidenz zu
verwandeln, und Anfang des 20.Jahrhunderts hat sich hier, auf dem Territorium von mehr als 1000 Hektar, ein gigantischer
Komplex aus elf Parks mit mehr als zweihundert Fontänen, Dutzenden von Gebäuden und Pavillons herausgebildet.
Hunderte von Skulpturen schmücken die Parks und in den Schlossinterieuren sind Hunderte von Gemälden und Tausende von
Werken der dekorativen Kunst ausgestellt. Das Versailler Ensemble beeindruckte Peter I. stark während seiner Frankreichreise.
Peterhof ist jedoch keine Kopie von Versailles, sondern ein für Russland und Europa ganz neuer Stil, für das die äußerlichen
Methoden der westeuropäischen Architektur mit wahrhaft russischer Kühnheit und großem Ausmaß verbunden wurden. Zum Komplex gehören
jetzt zwei Hauptensembles: Der Untere Park, der sich auf etwa 100 Hektar erstreckt, und der Obere Garten mit einer Fläche von 15 Hektar.
Peterhof ist in den Sommermonaten am besten mit der Raketa, einem Tragflächenboot, von der Anlegestelle Eremitage
aus zu erreichen.
Die Führung (mit der Fahrt hin und zurück) nimmt ca.sechs Stunden in Anspruch.
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